LKW-Kartell – prüfen Sie Ihren Schadensersatzanspruch!

Am 19.07.2016 hat die Europäische Kommission gegen die großen LKW-Hersteller ein Rekord-Bußgeld in Höhe von rd. 2,93 Milliarden Euro wegen kartellrechtlichen Absprachen der Bruttolistenpreise für mittelschwere (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwere Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen) verhängt.
MAN, VOLVO/RENAULT, DAIMLER, IVECO und DAF haben die Geldbußen akzeptiert. SCANIA wehrt sich aktuell noch gegen den Vorwurf.

Abnehmer von LKWs ab 6 Tonnen Leergewicht aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 (14 Jahre) haben einen Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingt höherer LKW-Listenpreise – unabhängig davon, ob die Fahrzeuge geleast oder gekauft wurden.


Wenn Sie

    • in dem Zeitraum von 1997 bis 2011
    • LKWs ab 6,0 t Leergewicht
    • der Hersteller MAN, VOLVO/RENAULT, DAIMLER, IVECO, DAF (und SCANIA)
    • gekauft oder geleast haben,


empfehlen wir Ihnen, baldmöglichst Kontakt zu uns aufzunehmen, denn noch in diesem Jahr verjähren die Ansprüche auf Schadensersatz aus den Jahren 1997 bis 2001.

Um Ihren Fall prüfen zu können, benötigen wir möglichst schnell Unterlagen (Kaufverträge, Leasingverträge, Händlerdaten, etc.).
Aufgrund dieser Prüfung können wir eine Bewertung vornehmen, um abzuschätzen, in welchem Umfang Sie Schadensersatzzahlungen erwarten können. Grundsätzlich gehen wir von ca. 10% bis 15 % Schadensersatz des jeweiligen Kaufpreises der Fahrzeuge aus, welcher dann noch ab Kaufdatum zu verzinsen wäre.
Für Kauf-, oder Leasingverträge aus der Anfangsphase dieses Zeitraumes wird sich der Schadensersatzbetrag allein durch die Zinsen rechnerisch annähernd verdoppeln.

Die Besonderheit dieses Schadensersatzanspruchs nach § 33 GWB ist, dass die Gerichte an die Entscheidung der Europäischen Kommission gebunden sind (Vorliegen eines Kartells).
Ein Rechtsstreit befasst sich daher voraussichtlich nur noch mit der Schadenshöhe und deren Beweisbarkeit, meist mittels wettbewerbsökonomischen Gutachten durch einen Sachverständigen.

Im außergerichtlichen Bereich beabsichtigen wir (je nach Einzelfall) auf Erfolgshonorar tätig zu werden, da wir das Verhalten der LKW-Hersteller nicht abschätzen können.
Gerne beraten wir Sie persönlich bezüglich der Geltendmachung dieses Schadensersatzanspruches und können Ihnen für den außergerichtlichen Bereich ein attraktives Angebot unterbreiten.

Setzen Sie sich für einen Beratungstermin oder einen Rückruf mit uns in Verbindung.

Weitere Hintergrundinformation zum LKW-Kartell finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission geht aufgrund der von ihr in Auftrag gegebenen Oxera-Studie von einer Schadenshöhe durch Kartellabsprachen von rund 20% der betroffenen Produktgruppen aus und hat bereits einen Praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Kartellverstößen herausgegeben.

Dieser Leitfaden soll den Gerichten der Mitgliedsstaaten und allen Betroffenen für Schadensersatzklagen eine Hilfestellung bieten, ist aber bisher rein informativ und nicht rechtsverbindlich.

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