Rechtsanwalt Handwerksrecht in München
Sie suchen nach einem erfahrenen, versierten Rechtsanwalt für Handwerksrecht in München? Mit der Kanzlei Steinbacher haben Sie einen kompetenten Rechtsbeistand gefunden.
Wir sind mit dem Rechtsgebiet Handwerksrecht bestens vertraut und können Ihnen als Handwerker im Rahmen Ihrer Berufsausübung oder auch als Handwerksorganisation eine fachkundige Rechtsberatung sowie einen umfassenden Rechtsbeistand anbieten.
- Berechtigung zum Betrieb eines zulassungspflichtigen/ zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes, wesentliche Tätigkeit, Meisterpflicht, Pflicht der Meisterpräsenz
- Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Anerkennung ausländischer Ausbildungen
- Pflichtmitgliedschaft in den Handwerkskammern, Eintragung in die Handwerksrolle
- Kammerbeitrag, Ausbildungsabgabe/ Berufsbildungsbeitrag (Soka-Pflicht)
- Bußgeldverfahren (unberechtigte Handwerksausübung/ Nichtanmeldung), Betriebsschließung/ Gewerbeuntersagungen
- Mitgliedschaft in den weiteren Handwerksorganisationen (Innungen, Innungsverbände und Kreishandwerkerschaften)
- Berufsbildung und Ausbildung im Handwerk, Prüfungsrecht, Ausbildungsberechtigung
Unser Ziel ist es, bei unserer Rechtsberatung Ihrem Anspruch und dem hohen Vertrauen in allen Bereichen gerecht zu werden.
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Als Handwerker Anwalt sind wir Ihr qualifizierter Partner
Wir verfügen als Anwälte über eine jahrelange Erfahrung im Bereich des Handwerksrechts und sind bestens vertraut mit dem breit gefächerten Rechtsgebiet.
Durch die laufende Tätigkeit als Mitautor eines Praxiskommentars zum Gesetz der Handwerksordnung kennen wir die aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen des Handwerks in der Praxis, so dass wir über eine besondere Expertise bei der Beratung im Bereich des Handwerksrechts verfügen.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Bereichen des Handwerksrechts, auch bei Bußgeldverfahren oder Betriebsuntersagungen. Unsere Lösungen sind dabei auf Ihren individuellen Fall und Ihre Bedürfnisse ausgerichtet.
Was wird durch das Handwerksrecht geregelt?
Grundsätzlich regelt die Handwerksordnung (HwO) die verschiedenen Bereiche des Handwerksrechts:
- Berufsausbildung und Ausübung des Handwerks
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Organisation der Handwerksinnungen, Landes- und Bundesinnungsverbänden sowie Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur demjenigen gestattet, der im von ihm betriebenen oder einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
Für Handwerker ist es oft ein langer Weg, bis sie ihren Meisterbrief (sog. Großer Befähigungsnachweis) in den Händen halten:
Als Auszubildende bzw. Lehrlinge durchlaufen sie die Ausbildung in einem Handwerksbetrieb. Nach dem Ausbildungsabschluss und der Gesellenprüfung erhalten sie den Gesellenbrief und haben damit die Möglichkeit einer Weiterbildung zum Meister.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch qualifizierte Gesellen ohne Meisterbrief über eine Ausübungsberechtigung einen eigenen Handwerksbetrieb eröffnen (sog. Altgesellenregelung).
Für ausländische Ausbildungen stellt sich regelmäßig das Problem, dass diese von den Handwerkskammern nur bei Gleichwertigkeit zum deutschen Meisterniveau anerkannt werden. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen festgestellt, kann als Ausgleichsmaßnahme ein Anpassungslehrgang besucht oder eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
Um welche Themen kümmert sich ein Rechtsanwalt für Handwerker?
In der Praxis tauchen die meisten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit einem bei der Handwerkskammer zu stellenden Antrag oder einer Aufforderung der Handwerkskammer zur Vorlage von Nachweisen auf.
Oft handelt es sich dabei um die folgenden Fragestellungen:
- Handelt es sich bei meinem Betrieb um ein zulassungspflichtiges oder ein zulassungsfreies Handwerk?
- Muss ich mich in die Handwerksrolle eintragen lassen?
- Benötige ich für mein Gewerbe einen Meistertitel?
- Wie stelle ich einen Antrag auf Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung?
- Welche Unterlagen benötigt die Handwerkskammer für eine Gleichwertigkeitsprüfung?
- Ich habe ein Anhörungsschreiben erhalten. Welche Auskünfte muss ich der Handwerkskammer geben?
- Wie wehre ich mich in einem Bußgeldverfahren wegen Verstoßen gegen Handwerkspflichten?
- Was kann ich gegen eine Betriebsuntersagung unternehmen?
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und beraten Sie bedarfsgerecht.
Das sagen unsere Mandanten
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Unser Anspruch ist es, Sie im persönlichen Zuschnitt rechtlich zu beraten. Dies unterscheidet uns von anonymen Großkanzleien. Bei uns stehen Sie als Mandant mit Ihren Problemen im Vordergrund. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.
Wir haben Ihr Interesse an unseren Leistungen und unserer Expertise als Anwalt für Handwerksrecht in München geweckt? Dann zögern Sie nicht und setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne vereinbaren wir einen zeitnahen Beratungstermin mit Ihnen oder rufen Sie auf Wunsch auch zurück.
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