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Rechtsanwalt Philipp Steinbacher

Anwalt Mietrecht München

Als Anwalt für Mietrecht ist es unser Anliegen Sie zu Vertreten. Auch in den Bereichen Gewerbemietrecht, Pachtrecht und Erbbaurecht können Sie auf unsere rechtliche Unterstützung zählen.

Wir vertreten die Interessen von Vermietern!

Ihr Interesse als Vermieter ist regelmäßig die inflationssichere Kapitalanlage oder Absicherung im Alter durch regelmäßige Zahlungseingänge. Sie präferieren daher langfristige Vermietungen an zahlungskräftige, zuverlässige Mieter und möchten nicht mit Konflikten belastet werden.
Wir verstehen Ihr Anliegen und sind der Meinung, dass die gesetzlichen Mieterrechte nicht zu einer Rechtlosigkeit des Vermieters führen sollen und dürfen.

Rechtsanwalt für Mietrecht:

Unsere Kanzlei hat sich im Mietrecht auf die bundesweite Vertretung von Wohnungs- und Immobilieneigentümern sowie Grundbesitzunternehmen spezialisiert.
Zu unseren Schwerpunkten zählen dabei die Ausarbeitung oder Prüfung, der Abschluss und die Verlängerung von Wohnungs- und gewerblichen Mietverträgen.

Da es sich beim Mietrecht um ein verhältnismäßig schnelllebiges Rechtsgebiet mit einer Vielzahl von Neuerungen und Änderungen handelt, ist es wichtig, immer die neuste Rechtsprechung zu kennen: hier bleiben wir für Sie stets „am Ball“.

Unterstützung im Mietrecht durch einen Fachanwalt

Wir bieten Ihnen versierte anwaltliche Beratung und tatkräftige Unterstützung beim Abschluss, während der Laufzeit und bei der Abwicklung von Mietverhältnissen und übernehmen für Sie insbesondere:

  • Abschluss langfristiger Mietverträge mit Mindestlaufzeit (Kündigungsverzicht)
  • Erstellung von an den Vermieterinteressen orientierten Mietverträgen
  • Rechtssichere Nebenkostenabrechnungen
  • Turnusmäßige Durchführung der Mieterhöhungen unter ertragsoptimierter Berücksichtigung der Sperrfristen und Kappungsgrenzen
  • Mieterhöhungen aufgrund Modernisierungsmaßnahmen
  • Prüfung von Mietminderungen (Ausschlussgründe, Ursachen, Höhe)/ Abwehr unberechtigter Kürzungen
  • Kündigung/ Räumung von unzuverlässigen Mietern (möglichst kostengünstige Räumung nach dem sog. „Berliner Modell“)
  • Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Verwertung der Immobilie
  • Durchsetzung der mieterseitigen Renovierungspflichten (Schönheitsreparaturen)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mieter wegen Beschädigung oder Vernachlässigung der Mietsache (sog. Mietnomaden) oder verspäteter Räumung
  • Abrechnung der Mietkaution

Auch als Rechtsanwalt im Gewerbemietrecht, Pachtrecht und Erbbaurecht können Sie auf uns zählen!

Das sagen Mandanten über die Rechtsanwälte Biernath und Steinbacher

Erfahrungsbericht Rechtsanwalt für Mietrecht und Anwalt für PachtrechtDie Anwälte Steinbacher und Biernath beraten und vertreten unsere Unternehmen seit mehreren Jahren in allen relevanten Themengebieten des Vertragsrechtes, im Arbeitsrecht und Gewerbemietrecht und haben erfolgreich unser neuestes Bauvorhaben begleitet. Die Anwälte schafften es mit ihrer Erfahrung und perfekter Taktik in zwei Gerichtsverfahren horrende Forderungen ehemaliger Vertragspartner abzuwehren. Die Kanzlei erhält von mir vollstes Lob, uneingeschränktes Vertrauen und die höchstmögliche Bewertung. Ich kann die Kanzlei und die beiden Rechtsanwälte Philipp Steinbacher und Susanna Biernath nur wärmstens weiterempfehlen.

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Fax: 089. 255 49 54 10

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Web: www.rechtsanwalt-muenchen-steinbacher.de

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