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Rechtsanwalt München » Fachanwälte Steinbacher & Kollegen
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Anwalt Erbrecht München – Anwaltliche Beratung zu Pflichtteil, Testament & Nachfolge

Rechtsanwalt Philipp Steinbacher und Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB vertreten Privatpersonen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Fragen des Erbrechts. Der Fokus: klare Strategien, saubere Umsetzung – von der Gestaltung bis zur konsequenten Durchsetzung von Ansprüchen.

Auf einen Blick – Ihre Kanzlei für Erbrecht in München

Zentral erreichbar, fachlich fokussiert, lösungsorientiert.

  • Schwerpunkte: Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Adresse: Schleißheimer Straße 4, 80333 München (am Stiglmaierplatz)
  • Kontakt: 089 255 49 54 0 · steinbacher@st-law.de
  • Bewertungen: Sehr gute Resonanz auf Google und ProvenExpert
  • Netzwerk: Zusammenarbeit mit Notarinnen, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer*innen
Jetzt anrufen Kontakt

Womit Mandantinnen und Mandanten zu uns kommen

Typische Anliegen, bei denen wir schnell Orientierung und Durchsetzungskraft bieten.

  • Enterbung und Pflichtteilsdurchsetzung (inkl. Pflichtteilsergänzung)
  • Erbengemeinschaft mit festgefahrenen Fronten oder unklaren Nachlasswerten
  • Erbstreit und Erbauseinandersetzung
  • Testament oder Erbvertrag: Entwurf, Anpassung, Prüfung bestehender Regelungen (z. B. Berliner Testament)
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge mit Nießbrauch, Familiengesellschaft oder Stiftung
  • Erbenhaftung, Nachlassverwaltung, -insolvenz und -pflegschaft
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – rechtssichere Gestaltung

Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch

Das Pflichtteilsrecht umfasst die Prüfung der Anspruchshöhe, die regelmäßig der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Dazu gehört die Durchsetzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen sowie die Einbeziehung von Schenkungen der vergangenen zehn Jahre im Rahmen eines Ergänzungsanspruchs. Ebenso beraten wir zu Verjährungsfragen, Hemmungstatbeständen und der richtigen taktischen Vorgehensweise, sei es für Vergleichsverhandlungen oder eine gerichtliche Durchsetzung.

Testament und Erbvertrag

Bei Testamenten und Erbverträgen begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung – vom Ehegattentestament (etwa Berliner Testament) über Vor- und Nacherbschaft bis hin zu Vermächtnissen und Teilungsanordnungen. Wir erläutern Änderungs- und Widerrufsmöglichkeiten, zeigen Bindungswirkungen auf und entwickeln passende Pflichtteilsstrafklauseln. Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sowie eine klare Definition ihrer Aufgabenbereiche gehören zu unseren Leistungen.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

In Erbengemeinschaften unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses, der Bewertung des Vermögens und der Liquiditätsplanung. Wir erarbeiten tragfähige Konzepte zur Auseinandersetzung, gestalten entsprechende Verträge und begleiten sowohl den Erwerb oder Verkauf von Erbteilen als auch Teilungsversteigerungen. Wo Konflikte entstehen, setzen wir auf Mediation und pragmatische Lösungen, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung umfasst häufig Schenkungen unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt sowie Gestaltungen, die Kontrolle und Liquidität sichern. Wir entwickeln individuelle Modelle wie Familiengesellschaften oder Familienstiftungen und arbeiten Governance-Regeln, Stimmrechtskonzepte sowie Notfallpläne aus, um eine geordnete und sichere Nachfolgestruktur zu gewährleisten.

Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft

Wir beraten zu allen Themen rund um die Nachlassabwicklung, insbesondere zur Haftungsbegrenzung durch Dreimonatseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Inventarerrichtung. Zudem unterstützen wir bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, im Erbscheinverfahren und bei notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Die Kommunikation mit Nachlassgerichten, Banken und Versicherungen übernehmen wir ebenfalls.

Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung

Für eine rechtlich belastbare Vorsorge entwickeln wir individuelle Vollmachten und Verfügungen mit klar definierten Bevollmächtigtenkreisen und geeigneten Kontrollmechanismen. Dabei achten wir darauf, dass alle Dokumente sinnvoll mit Ihrer erbrechtlichen und unternehmerischen Nachfolgeplanung verzahnt sind.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Steinbacher - Fachanwalt

Warum Steinbacher & Kollegen – Ihr Plus bei erbrechtlicher Beratung

Erfahrung, Spezialisierung und ein klarer Fahrplan für Ihr Ziel.

  • Über 20 Jahre Erfahrung in München: tiefe Praxis bei Pflichtteilsfällen, komplexen Nachlässen und Übergaben
  • Interdisziplinär: steuerliche Effekte und notarielles Vorgehen werden mitgedacht
  • Struktur statt Zufall: klare Roadmap vom Erstgespräch bis zur Umsetzung
  • Zentrale Lage: am Stiglmaierplatz, Termine vor Ort oder digital

„Termin sichern“.

So beraten wir Sie im Erbrecht – Schritt für Schritt

Transparenter Ablauf, verlässliche Meilensteine.

  1. Erstgespräch (Telefon/Video/Vor Ort) – Anliegen, Ziele, Fristen und Dringlichkeiten
  2. Sachverhaltsaufnahme – strukturierte Sichtung (Testament/Erbvertrag, Nachlasswerte, Korrespondenz)
  3. Rechtliche Einschätzung – Optionen, Chancen/Risiken, Zeitleiste, Kostenmodell
  4. Strategie & Durchsetzung – außergerichtlicher Vergleich oder Klage; Koordination mit Notar/Steuerberatung
  5. Nachbereitung – Umsetzung, Vollzug, Checkliste für nächste Schritte

Erbrecht Checkliste für den Termin

  • Testamente/Erbverträge, notarielle Urkunden, Nachträge
  • Personen- und Verwandtschaftsdaten, Heirats-/Scheidungsunterlagen
  • Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Depots, Gesellschaftsanteile)
  • Schenkungen der letzten Jahre, Verträge mit Vorbehalten (Nießbrauch/Wohnrecht)
  • Schriftwechsel mit Miterben, Banken, Versicherern, Nachlassgericht
Unterlagen-Checkliste anfordern

Erbrechtliche Kernfragen – klar beantwortet

Kurze Leitplanken für schnelle Entscheidungen.

Pflichtteilsanspruch durchsetzen: so sichern Sie Ihr Recht

Der Pflichtteilsanspruch besteht als Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung ist ein umfassender Auskunftsanspruch gegenüber den Erben erforderlich, der regelmäßig ein geordnetes Nachlassverzeichnis und gegebenenfalls Sachverständigengutachten einschließt. Zu berücksichtigen sind zudem mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche, wenn in den letzten zehn Jahren Schenkungen erfolgt sind. Die Verjährung beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Für die Durchsetzung gilt es abzuwägen, ob ein Vergleich oder eine Klage der richtige Weg ist – je nach Nachlassstruktur, Interessenlage und Verhandlungsspielraum.

Berliner Testament rechtssicher ändern oder widerrufen

Das Berliner Testament ist wegen seiner eindeutigen Bindungswirkung zugunsten der gemeinsamen Linie besonders verbreitet. Wie weit es im Einzelfall geändert oder widerrufen werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob Verfügungen einzel- oder wechselbezüglich sind. Alternativen wie Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisse oder Pflichtteilsstrafklauseln eröffnen zusätzliche Gestaltungsspielräume. Der Blick auf die Praxis zeigt, wie sich Konfliktpotenzial reduzieren und der Wille der Beteiligten zuverlässig umsetzen lässt.

Erbengemeinschaft lösen: Auseinandersetzung ohne Umwege

Eine Erbengemeinschaft bleibt bis zur endgültigen Teilung gemeinschaftlich handlungsfähig und verwaltet den Nachlass. Für die Auseinandersetzung kommen unter anderem individuelle Vereinbarungen wie Auseinandersetzungsverträge, Abfindungsmodelle oder der Erwerb beziehungsweise Verkauf einzelner Erbteile in Betracht. Erst wenn sich keine Einigung erzielen lässt, kann die Teilungsversteigerung als letzter Schritt sinnvoll sein. Eine realistische Bewertung des Nachlasses und eine solide Liquiditätsplanung sind entscheidend, um ein faires Ergebnis zu erreichen.

Unternehmens- & Vermögensnachfolge: Übergabe planen, Werte sichern

Die Planung einer Nachfolge bewegt sich oft zwischen dem Wunsch nach Kontrolle und den Anforderungen an Liquidität und steuerliche Optimierung. Typische Modelle umfassen Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, die Nutzung einer GmbH & Co. KG oder die Einrichtung einer Familienstiftung. Ergänzend spielen Governance-Regeln – etwa Stimmrechte, Beiratsstrukturen oder Vorkaufs- und Mitverkaufspflichten – eine zentrale Rolle. Ein klar definierter Übergabeplan mit Meilensteinen, Verantwortlichkeiten und Fristen sorgt für Struktur und Verlässlichkeit.

Immobilien im Nachlass – München im Blick

Bei Immobilien stellt sich regelmäßig die Frage, ob eine Aufteilung möglich ist, ob eine Übernahme gegen Ausgleichszahlung in Betracht kommt oder ob eine Teilungsversteigerung unausweichlich wird. Hinzu treten häufig mietrechtliche und WEG-rechtliche Themen, Fragen des Grundbuchvollzugs und die Sicherstellung der Finanzierung von Ausgleichsbeträgen. Besonderheiten ergeben sich zudem bei Erbbaurechten und bestehenden Wohnrechten.

Internationales Erbrecht & EU-Erbrechtsverordnung

Im internationalen Erbrecht knüpft die Zuständigkeit regelmäßig an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Durch eine wirksam erklärte Rechtswahl lassen sich Schnittstellenkonflikte und eine unerwünschte Nachlassspaltung vermeiden. Je nach Fallgestaltung stellt sich außerdem die Frage, ob ein nationaler Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt wird.

Digitaler Nachlass

Zum digitalen Nachlass gehören Zugänge, Accounts und urheberrechtlich geschützte Inhalte. Neben der Sicherung der notwendigen Zugriffsmöglichkeiten empfiehlt sich eine klare Zuordnung und Nachlassregelung, um digitale Werte geordnet zu übertragen.

Fehler vermeiden

Typische Fehler entstehen, wenn Verjährungsfristen versäumt oder Schenkungen ohne Prüfung eines Pflichtteilsausgleichs eingeordnet werden. Auch die Übernahme einer Immobilie ohne vorherige Bewertung birgt Risiken. Ebenso wichtig ist ein professionelles Management der Erbenhaftung – insbesondere durch ein Inventar und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Einreden.

Beratungsgespräch buchen

Mediation oder Prozess? – der passende Weg zur Lösung

Wir wählen mit Ihnen den Weg, der zum Ziel passt.

  • Mediation: sinnvoll bei zerrütteten Familienlagen mit Gesprächsbereitschaft
  • Vergleich: kalkulierbarer Zeit‑ und Kostenrahmen, Verwertbarkeit der Ergebnisse
  • Prozess: wenn Informationen verweigert werden, Verjährung droht oder klare Rechtsfragen entschieden
    werden sollen
  • Vorgehen nach Ziel, Zeitfenster und wirtschaftlichem Nutzen

Fristen und To‑Dos nach dem Erbfall – kompakte Timeline

Was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

  • 0–6 Wochen: Sichtung von Testament/Erbvertrag, Sicherung des Nachlasses, ggf. Ausschlagung prüfen
  • 6–12 Wochen: Erbschein/ENZ, Auskunftsverlangen, Nachlassverzeichnis, Inventar
  • 3–12 Monate: Bewertung, Verhandlungen, Pflichtteilsdurchsetzung, Steuerfristen
  • > 12 Monate: Auseinandersetzung, Vollzug, Grundbuch, gesellschaftsrechtliche Umsetzungen

Anwalt Kosten im Erbrecht – transparent & planbar

Vorausschauende Kalkulation statt Überraschungen.

  • Erstberatung nach RVG oder Honorarvereinbarung
  • Kalkulation nach Aufwand, Gegenstandswert und Mandatsziel
  • Vorgehen wird vor jedem Schritt transparent besprochen
  • Hinweise zu Rechtsschutz: regelmäßig keine Deckung für Erbauseinandersetzung; Einzelfallprüfung möglich
Kosteninfo erhalten

Mandantenstimmen – warum uns Erben und Unternehmer vertrauen

Auszug aus aktuellen Rückmeldungen.

Weitere Erfahrungsberichte bei Google

⭐ Google-Rezensionen und ⭐ ProvenExpert-Bewertungen belegen Mandantenzufriedenheit. Auszüge können auf Wunsch bereitgestellt werden.

Kontakt – Ihr Anwalt für Erbrecht in München

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Zeitnah vereinbaren wir einen Beratungstermin in München rund um das Thema Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Vermögensnachfolge oder wir rufen Sie zurück.

Direkt erreichbar – telefonisch, per E‑Mail oder vor Ort.

Steinbacher | Rechtsanwälte PartGmbB
Schleißheimer Straße 4, 80333 München – am Stiglmaierplatz

Telefon: 089 255 49 54 0

E-Mail: steinbacher@st-law.de

Kontakt

FAQ – Fragen an den Anwalt für Erbrecht in München

Kurzantworten auf häufige Erstfragen.

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?

Abkömmlinge, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner und – sofern keine Abkömmlinge vorhanden – Eltern.

Wie lange kann der Pflichtteil geltend gemacht werden?

Regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung; Sonderfälle beachten.

Ich wurde enterbt – wie gehe ich vor?

Auskunft verlangen, Nachlassverzeichnis und Bewertungen einfordern, Ergänzungsansprüche prüfen, Fristen sichern.

Wie lässt sich eine Erbengemeinschaft lösen?

Auseinandersetzungsvertrag, Abfindungen, Erwerb/Verkauf von Erbteilen; notfalls Teilungsversteigerung.

Kann ein Berliner Testament noch geändert werden?

Kommt auf Bindungswirkung und Klauseln an; Einzelfallprüfung erforderlich.

Wer trägt die Prozesskosten?

Grundsätzlich die unterliegende Partei; Kostenrisiko und Vergleichsoptionen werden vorab kalkuliert.

Welche Unterlagen sollte ich zum Ersttermin mitbringen?

Testamente/Erbverträge, Personenstandsdaten, Vermögensübersicht, Hinweise auf Schenkungen, relevanter Schriftwechsel.

Gilt internationales Recht?

Bei Auslandsbezug kann die EU-Erbrechtsverordnung und ggf. ausländisches Recht betroffen sein; Rechtswahl und einschlägige Rechtsordnung prüfen.

Weiterführende Inhalte & Ratgeber zum Thema Erbrecht

Vertiefende Informationen und praktische Leitfäden.

  • Lexikon: Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Nießbrauch, Vermächtnis
  • Kanzlei: Anwälte & Kooperationen, Kontakt, Aktuelles

Rechtlicher Hinweis – individuelle Beratung ist im Erbrecht erforderlich

Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall hat Besonderheiten – bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Jetzt anrufen Kontakt E-Mail senden

KONTAKT


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Fax: 089. 255 49 54 10

Mail: steinbacher@st-law.de
Web: www.rechtsanwalt-muenchen-steinbacher.de

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Web: www.arbeitsrecht-muenchen-steinbacher.de
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