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Rechtsanwalt Philipp Steinbacher

Rechtsanwalt Vergaberecht München

Herzlich Willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Vergaberecht in München.

Öffentlicher Auftraggeber oder Bieter – wir begleiten Sie als Rechtsanwalt beim Vergaberecht um öffentliche Aufträge – Fachanwalt Vergaberecht München

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge handelt es sich um einen gewichtigen Wirtschaftsfaktor: In Deutschland vergibt die öffentliche Hand jedes Jahr Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen.
Wir sind für öffentliche Auftraggeber und für Bieter tätig und bieten mit unserer Fachanwältin für Vergaberecht unseren Mandanten kompetente Beratung im Vergabeverfahren und Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten.

Das sagen Mandaten zu den Rechtsanwälten Steinbacher und Biernath:

Erfahrungsbericht Rechtsanwalt Vergaberecht München - Fachanwalt Susanna BiernathDie Anwälte Steinbacher und Biernath beraten und vertreten unsere Unternehmen seit mehreren Jahren in allen relevanten Themengebieten des Vertragsrechtes, im Arbeitsrecht und Gewerbemietrecht und haben erfolgreich unser neuestes Bauvorhaben begleitet. Die Anwälte schafften es mit ihrer Erfahrung und perfekter Taktik in zwei Gerichtsverfahren horrende Forderungen ehemaliger Vertragspartner abzuwehren. Die Kanzlei erhält von mir vollstes Lob, uneingeschränktes Vertrauen und die höchstmögliche Bewertung. Ich kann die Kanzlei und die beiden Rechtsanwälte Philipp Steinbacher und Susanna Biernath nur wärmstens weiterempfehlen.

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Vergaberecht für die öffentliche Hand

Die öffentliche Hand muss ihren Bedarf unter Beachtung des Vergaberechts decken und Mittel sparsam und effizient einsetzen. Die Auswahl der geeigneten Lieferanten und Dienstleister soll transparent erfolgen, eine Ungleichbehandlung von Bietern ist unzulässig.
Die Vorschriften des Vergaberechts richten sich dabei an Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke, Große Kreisstädte und kreisfreie Städte) sowie öffentliche Unternehmen (z.B. Abfallbetriebe, Wasserversorgungsunternehmen, Krankenhäuser und Hochschulen) und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (Zweckverbände).

Wir unterstützen Vergabestellen beim Vergabeverfahren insbesondere bei:

  • Ermittlung des Auftragswerts und Prüfung der Ausschreibungspflichten (Oberschwellenbereich/ Unterschwellenbereich, Aufteilung in Teil- und Fachlose)
  • Wahl der Verfahrensart (offenes Verfahren/ nicht offenes Verfahren, Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren)
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Vergabeunterlagen
  • Durchführung des Vergabeverfahrens (Bieterfragen/ Rügen)
  • Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote
  • Führung des Vergabevermerks
  • Auftragsvergabe/ Vorabinfiormation der nicht berücksichtigten Bieter

Rechtliche Beratung durch Fachanwälte für am Auftrag interessierte Unternehmen

Für die am Auftrag interessierten Unternehmen ist es wichtig, das Angebot an den vom Auftraggeber veröffentlichten Eignungs- und Zuschlagskriterien auszurichten, damit dieses erfolgversprechend ist und Aussicht auf den Zuschlag hat. Je nach Volumen des Auftrags bewerben sich Großunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe um einen Auftrag.

Bieter beraten wir insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Umgang mit unvollständigem oder fehlerhaftem Ausschreibungsunterlagen
  • Erstellung und Abgabe der Angebote/ Teilnahmeanträge
  • Rechtsverstößen im Vergabeverfahren
  • Aufhebung von Ausschreibungen

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

Setzen Sie auf unsere Erfahrung als Rechtsanwalt für Vergaberecht.
Telefon: 089 255 49 54 0 oder per Mail: info@st-law.de

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Schleißheimer Straße 4
- am Stiglmaierplatz -
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Telefon: 089. 255 49 54 0
Fax: 089. 255 49 54 10

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Web: www.rechtsanwalt-muenchen-steinbacher.de

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