Rechtsanwalt Vergaberecht München
Herzlich Willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Vergaberecht in München.
Öffentlicher Auftraggeber oder Bieter – wir begleiten Sie als Rechtsanwalt beim Vergaberecht um öffentliche Aufträge – Fachanwalt Vergaberecht München
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge handelt es sich um einen gewichtigen Wirtschaftsfaktor: In Deutschland vergibt die öffentliche Hand jedes Jahr Aufträge für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen.
Wir sind für öffentliche Auftraggeber und für Bieter tätig und bieten mit unserer Fachanwältin für Vergaberecht unseren Mandanten kompetente Beratung im Vergabeverfahren und Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten.
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Das sagen Mandaten zu den Rechtsanwälten Steinbacher und Biernath:
Vergaberecht für die öffentliche Hand
Die öffentliche Hand muss ihren Bedarf unter Beachtung des Vergaberechts decken und Mittel sparsam und effizient einsetzen. Die Auswahl der geeigneten Lieferanten und Dienstleister soll transparent erfolgen, eine Ungleichbehandlung von Bietern ist unzulässig.
Die Vorschriften des Vergaberechts richten sich dabei an Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke, Große Kreisstädte und kreisfreie Städte) sowie öffentliche Unternehmen (z.B. Abfallbetriebe, Wasserversorgungsunternehmen, Krankenhäuser und Hochschulen) und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (Zweckverbände).
Wir unterstützen Vergabestellen beim Vergabeverfahren insbesondere bei:
- Ermittlung des Auftragswerts und Prüfung der Ausschreibungspflichten (Oberschwellenbereich/ Unterschwellenbereich, Aufteilung in Teil- und Fachlose)
- Wahl der Verfahrensart (offenes Verfahren/ nicht offenes Verfahren, Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren)
- Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Vergabeunterlagen
- Durchführung des Vergabeverfahrens (Bieterfragen/ Rügen)
- Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote
- Führung des Vergabevermerks
- Auftragsvergabe/ Vorabinfiormation der nicht berücksichtigten Bieter
Rechtliche Beratung durch Fachanwälte für am Auftrag interessierte Unternehmen
Für die am Auftrag interessierten Unternehmen ist es wichtig, das Angebot an den vom Auftraggeber veröffentlichten Eignungs- und Zuschlagskriterien auszurichten, damit dieses erfolgversprechend ist und Aussicht auf den Zuschlag hat. Je nach Volumen des Auftrags bewerben sich Großunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe um einen Auftrag.
Bieter beraten wir insbesondere zu den folgenden Themen:
- Umgang mit unvollständigem oder fehlerhaftem Ausschreibungsunterlagen
- Erstellung und Abgabe der Angebote/ Teilnahmeanträge
- Rechtsverstößen im Vergabeverfahren
- Aufhebung von Ausschreibungen
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!