Fach- und Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Denkmalschutz und öffentliches Baurecht in München
Herzlich Willkommen bei Ihren Rechtsanwälten für öffentliches Baurecht, & Verwaltungsrecht in München. Unsere Kanzlei hat sich im Verwaltungsrecht besonders auf den Bereich des öffentlichen Baurechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Kommunen, Investoren und Bauunternehmen bei Immobilienprojektentwicklungen.
Wir begleiten Sie als Fachanwalt im Verwaltungsrecht bei Ihrem Bauvorhaben
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht und öffentliches Baurecht sind insbesondere:
- Baugenehmigung
- Abwehr von Auflagen (z.B. Brandschutz, Bepflanzung, etc)
- Verwaltungsverfahren zu Bauvorhaben aller Art
- Bauvorbescheid
- Freistellungsverfahren
- Denkmalschutz
- Veränderungssperre
- kommunale Bauleitplanung
- Normenkontrollantrag
Rechtsanwältin Susanna Biernath ist seit über einem Jahrzehnt als Juristin in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwältin Susanna Biernath begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwältin Susanna Biernath finden Sie unter:
Das sagen unsere Mandanten über unsere Rechtsanwälte
Im Einzelnen bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt öffentliches Baurecht folgende Tätigkeiten an:
Für unsere Mandanten begleiten wir Verwaltungsverfahren zu Bauvorhaben aller Art vom Vorbescheid bis zur Genehmigungserteilung oder auch im Freistellungsverfahren und kümmern uns als Rechtsanwalt Verwaltungsrecht in München um die Durchsetzung der Baugenehmigung oder die Abwehr unangemessener Auflagen (z.B. Denkmalschutz, Brandschutzauflagen, Bepflanzung).
Als Anwalt für öffentliches Baurecht beraten wir Sie bei Beschluss von Veränderungssperren durch die Gemeinde, Anträgen auf Zurückstellung von Baugesuchen und der Abwehr von baurechtlichen Vorkaufsrechten der öffentlichen Hand. Erforderlichenfalls überprüfen wir die relevante kommunale Bauleitplanung im Rahmen von Normenkontrollanträgen auf ihre Wirksamkeit.
Wir sind erfahren im Vorgehen gegen Bebauungspläne mit Nutzungseinschränkungen für Ihr Grundstück und der Geltendmachung von Planungsschäden.
Ferner vertreten wir auch Nachbarn bei Überprüfung und Abwehr von unzulässigen Beeinträchtigungen durch benachbarte Bauvorhaben.
Kommunen beraten wir bei der Aufstellung oder Überarbeitung der Bauleitplanung, städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen.
Wir übernehmen die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund Planungsschäden bei Überplanung von Grundstücken unter Aufhebung oder Herabsetzung des Baurechts bzw. der baurechtlich zulässigen Grundstücksnutzungen.
Öffentliches Baurecht – Wir betreuen Sie auch bei Themen rund um den Denkmalschutz
Berührungspunkte mit dem Denkmalschutzrecht ergeben sich nicht nur für Käufer denkmalgeschützter Immobilien.
Was fällt unter Denkmalschutz in Bayern?
Nach den gesetzlichen Regelungen handelt es sich bei Denkmälern um „von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“.
Da es sich in Bayern bei dieser Denkmaleigenschaft nach Art. 1 BayDSchG um eine rein deklaratorische Bestimmung handelt, kann es sich auch dann um ein Denkmal handeln, wenn ein Gebäude nicht in der Denkmalliste der Bau- und Bodendenkmäler eingetragen ist.
Es ist bei Immobilien älteren Baujahrs, derzeit aber auch bereits bei den sog. Nachkriegsbauten, möglich, dass z.B. im Rahmen eines Bauantrags für bauliche Veränderungen oder Abriss von Bestandsobjekten von den Baugenehmigungsbehörden die Denkmalschutzbehörden an der Entscheidung beteiligt werden und in diesem Zusammenhang die Denkmaleigenschaft festgestellt wird.
Anwalt öffentliches Baurecht – Wir helfen Ihnen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu erlangen
Baumaßnahmen und sonstige Veränderungen an Baudenkmälern sind dann nur noch mit denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis zulässig, deren Voraussetzungen sich danach unterscheiden, ob Ensembleschutz oder ein Einzeldenkmal vorliegt. Seine Schranken findet der Denkmalschutz in der Zumutbarkeitsgrenze, wenn die Privatnützigkeit des Eigentums nahezu vollständig aufgehoben ist.
Im Spannungsverhältnis zwischen denkmalschutzrechtlichem Erhaltungsanspruch der Öffentlichkeit und Bestrebungen des Eigentümers zu energetischer Sanierung und wirtschaftlicher Nutzung, benötigen Sie fast zwangsläufig einen Rechtsanwalt für Denkmalschutz und öffentliches Baurecht der Ihnen zur Seite steht.
Als Rechtsanwalt Verwaltungsrecht beraten wir Sie zur denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht
Die Denkmalschutzbehörden haben auch ein umfangreiches Betretungs- und Auskunftsrecht gegenüber dem Eigentümer eines Baudenkmals. Dieser kann zu Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet werden und mit schmerzlichen Geldbußen belegt werden.
Bei ungenehmigten Eingriffen in die Denkmalsubstanz werden regelmäßig Baueinstellungsverfügungen und/oder Sicherungsanordnung durch die Denkmalschutzbehörden erlassen. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Nehmen Sie frühzeitig zu Ihren Anwälten für Denkmalschutz in München Kontakt auf.
EXPERTEN FÜR DENKMALSCHUTZ
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir arrangieren zeitnah einen Beratungstermin zum Thema Denkmalschutz oder rufen Sie zurück, um Ihre Fragen und Anliegen zu besprechen.
Unsere weiteren Tätigkeitsfelder als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht:
Vertretung in abgabenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeiträge, Herstellungsbeiträge für leitungsgebundene Einrichtungen etc.)
Straßen- und Wegerecht (Sondernutzung an öffentlichen Straßen; Widmung, Umstufung und Einziehung öffentlicher Straßen; Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht)
Anordnungen nach StVO (z.B. Parkverbote, Straßensperrung, Reitverbot)
Weiterer Gegenstand unserer Beratung ist das Denkmalschutzrecht mit seinen rechtlichen und steuerlichen Aspekten, insbesondere die Möglichkeiten erhöhter Abschreibungen (§§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG).
Wir sind auch über die aufgeführten Beispiele hinaus im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht tätig, schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen.
IHRE KANZLEI FÜR ÖFFENTLICHES BAURECHT
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Zeitnah vereinbaren wir einen Beratungstermin zum Thema öffentliches Baurecht und Verwaltungsrecht oder rufen Sie zurück.