Baugenehmigungsverfahren & Bauvoranfrage
Die Baugenehmigung erhält der Bauherr auf Antrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Meist ist auch für Nutzungsänderungen im Bestandsgebäude eine Baugenehmigung erforderlich.
Der Bauantrag wird mit den sog. Bauvorlagen eingereicht. Dies sind u.a. eine zeichnerische Darstellungen der geplanten Baumaßnahme, ein Lageplan und Berechnungen zur Grund- und Geschossflächenzahl sowie gegebenenfalls weitere technische Nachweise.
Für gewerblich genutze Bauvorhaben muss dem Bauantrag eine Betriebsbeschreibung (Darstellung des Betriebes mit Betriebsablauf und Anzahl der Beschäftigten) beigefügt werden.
Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach den Regelungen im jeweiligen Landesrecht des Bundeslandes, in dem das Baugrundstück liegt.
Die Zulässigkeitsprüfung erfolgt dann je nach Lage des Baugrundstücks
- im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, § 30 BauGB
- im unbeplanten Innenbereich, § 34 BauGB
- im Außenbereich, § 35 BauGB
Die Gemeinde, auf deren Gebiet das Baugrundstück liegt, wird dabei zum Bauantrag angehört.
Einzelheiten des Bauvorhabens (z.B. überbaubare Grundfläche, Gebäudehöhe, zulässige GFZ) können auch vorab über eine Bauvoranfrage rechtsverbindlich abgefragt werden.
Weitere Themen:
Abfindung | Abberufung WEG-Verwalter | Bauträgervertrag