Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag (sog. schlüsselfertiges Bauen) ist ein Mischvertrag aus Kaufvertrag und Werkvertrag (Bauvertrag).
Wie alle Verträge zum Kauf von Immobilien muss der Bauträgervertrag von einem Notar beurkundet werden.

Im Unterschied zum reinen Kaufvertrag (Erwerb von Bestands-Immobilien) und zum Bauvertrag (Bauleistungen auf Grundstück des Bauherrn) wird das Grundstück gekauft und gleichzeitig der Bauträger zur Erbringung der im Bauträgervertrag vereinbarten Bauleistung beauftragt.

Diese Vertragsform hat für den Käufer den Vorteil, dass beide Vertragsbestandteile eine Einheit bilden und der Käufer somit bei Mängeln am Grundstück (z.B. Altlasten) und Baumängeln den identischen Anspruchgsgegner hat und sich bei einem Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln nicht am anderen Vertragsbestandteil festhalten lassen muss, da die Bauleistung ohne das Grundstück für den Käufer regelmäßig wertlos sein wird und umgekehrt.

Für die Tätigkeit des Bauträgers ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Zum besseren Schutz des Käufers für den Fall einer Bauinsolvenz dürfen Bauträger die jeweiligen Kaufpreisraten nur im Einklang mit den Vorschriften der MaBV (Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer) nach dem tatsächlichen Baufortschritt in Rechnung stellen.