Rechtsanwalt Insolvenzrecht München
Herzlich Willkommen bei ihrer Kanzlei und Rechtsanwalt Insolvenzrecht München.
Ihre Beratung in der Krise und Insolvenz durch einen Fachanwalt
Wir beraten Sie oder Ihr Unternehmen bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit, erstellen Sanierungspläne mit Bewertung der Aktiva/Passiva, erstellen Gutachten zur Insolvenzreife und Fortführungsprognosen (sowohl nach Prüfungsstandard S 6 des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer als auch an diesen Standard angelehnt) und stehen Ihnen erforderlichenfalls bei der Stellung des Insolvenzantrags zur Seite.
Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:
Vermeidung von Durchgriffshaftung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Insolvenzrecht München
Sind Sie Geschäftsführer-Gesellschafter helfen wir Ihnen frühzeitig im Interessenkonflikt zwischen Gesellschafterinteressen und Insolvenzantragspflicht und beraten Sie zur Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer oder Vorstand persönlich und beugen damit der möglichen Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung vor. Damit die Krise des Unternehmens nicht zur wirtschaftlichen Existenzvernichtung von Organen und Gesellschaftern führt, ist eine rechtzeitige und umfassende Beratung durch einen Rechtanwalt für Insolvenzrecht in München zwingend erforderlich.
Empfehlungen unserer Mandanten zum Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Erstellung Insolvenzplan durch einen Anwalt
Sanierung / Entschuldung unter Eigenverwaltung
Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Insolvenzplan zur Sanierung Ihres Unternehmens aus, prüfen die Möglichkeiten einer Sanierung oder Zerschlagung und unterstützen Sie bei der Sanierung unter Eigenverwaltung. Auf Grund unserer Insolvenzverwaltung besitzen wir auch technisch alle Voraussetzungen, um erfolgreich eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu begleiten. Gerade diese notwendigen Voraussetzungen fehlen bei den meisten Sanierungsberatern.
Insolvenzverfahren
Wir vertreten auch Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren gegen Insolvenzverwalter, sei es wegen fehlerhafter Verfahrensführung auf Schadensersatz oder weil der Insolvenzverwalter Ihre berechtigten Forderungen bestreitet. Rechtsanwalt Jaeger war mehrfach von Insolvenzgerichten eingesetzter Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Gläubigergemeinschaft gegen den jeweiligen Insolvenzverwalter. Ebenso vertreten wir Insolvenzverwalterkollegen, die sich ihrerseits Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen.
Insolvenzanfechtung – wir vertreten Sie im Insolvenzrecht
Auch bei Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter wegen Gläubigerbenachteiligung gem. §§ 129 ff. InsO, Forderungsankauf von Gläubigern oder Anfechtungsverzichtsvergleichen mit dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter sind wir Ihre erfahrenen Experten. Wegen unserer langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter und Treuhänder in hunderten von Verfahren können wir immer auch das Problem aus den unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und verstehen. Wir wissen, wie Insolvenzverwalter „ticken“ und vertreten Sie daher auch bundesweit gegen solche Anfechtungsansprüche oder Haftungsinanspruchnahmen von Geschäftsführern durch Insolvenzverwalter. Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Frank Jaeger ist durch seine fortlaufende Tätigkeit als Justizgutachter, Insolvenzverwalter und Treuhänder über mehr als 15 Jahre auch bestens vernetzt. In vielen Fällen vertritt Rechtsanwalt Jaeger auch auf Empfehlung von Vermögensschadenshaftpflichtversicherern und D&O-Versicherungen gegen Inanspruchnahmen.
Insolvenzverschleppung – Bundesweite Vertretung
Strafrechtliche Fallen vermeiden
Sofern bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen als Folge einer Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsdelikte im Gange sind, übernehmen wir im Ermittlungsverfahren sowie in Zwischen- und Hauptverfahren die wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung ebenfalls bundesweit. Wir verfolgen dabei in den seltensten Fällen den Weg der Konfliktverteidigung, da die Ermittlungsbehörden durch sogenannte Wirtschaftsreferenten häufig die Hintergründe der Taten sehr aufwändig ermitteln. Umso wichtiger ist es daher, das gesamte Geschehen aus Ihrer Sicht frühzeitig aufzubereiten und die Akten auf Fehler und Widersprüche in den materiellen Voraussetzungen zu untersuchen. Gerade in hochkomplexen Wirtschaftsstrafsachen erzielen wir sehr gute Erfolge mit Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO, dem sogenannten „Deal“.
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an!
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