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Rechtsanwalt für Wohnungseigentums-Recht (WEG-Recht) in München

In der anwaltlichen Beratung und Vertretung von WEGs, Verwaltungsbeiräten und Hausverwaltungen in München sowie bundesweit verfügen wir über langjährige Erfahrung.

Das Wohnungseigentum bildet eine Sonderform des Immobiliar-Eigentums, da zwar Eigentum an einer Wohnung erworben werden kann, jedoch im Gegensatz zur selbständigen Immobilie immer unter Bindung an die Eigentümergemeinschaft. Der Käufer erwirbt nicht nur „seine Wohnung“, sondern auch anteilig Gemeinschaftseigentum – hier können z.B. bei Sanierungsrückstau des Objekts erhebliche Folgekosten entstehen, so dass ein Erwerb stets mit Bedacht geplant werden sollte.
Wir prüfen hier für Sie die die konkrete Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie gegebenenfalls auch die Nutzungsmöglichkeiten (z.B. bei geplanter gewerblicher Nutzung).

Die gemeinsame Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums kann häufig zu Meinungsverschiedenheiten oder sogar intensiven Konflikten zwischen den Eigentümern führen.
Hier haben wir auch bei zerstrittenen oder gar „unverwaltbaren“ Eigentümergemeinschaften das nötige Fingerspitzengefühl entwickelt, um einen angemessenen Interessensausgleich zu finden und für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.

Unser Leistungsspektrum für Sie auf dem Bereich des
WEG-Rechts umfasst insbesondere:

  • Begleitung bei der Aufteilung von Mietshäusern in Wohneigentum nach dem WEG (Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Kündigungssperrfristen)/ Erwerb von Teileigentum
  • Unterstützung der Verwaltung bei Jahresabrechnung, Hausgeld, Wirtschaftsplan,  Entlastung des Verwalters
  • Beratung zu Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, Erstellung von Beschlussvorlagen
  • Anfechtung nachteiliger bzw. fehlerhafter Eigentümerbeschlüsse
  • Maßnahmen bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum, insbesondere im Zusammenhang mit Ausbaumaßnahmen
  • Geltendmachung von Instandsetzungsansprüchen bei Sanierungsrückstau
  • Unterbindung der zweckwidrigen Nutzung des Gemeinschafts- oder Sondereigentums
  • Entziehung des Wohnungseigentums bei schwerer Pflichtverletzung des Eigentümers

Steinbacher - Fachanwalt Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher ist seit mehr als 20 Jahren als Jurist in München tätig. Die Inhalte auf dieser Seite wurden von Rechtsanwalt, Philipp Steinbacher begutachtet und basieren auf den höchsten juristischen Standards. Weitere Informationen über Rechtsanwalt Philipp Steinbacher finden Sie unter:

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Fax: 089. 255 49 54 10

Mail: steinbacher@st-law.de
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