In nicht mehr ganz vier Monaten tritt zum Jahreswechsel das neue Bauvertragsrecht in Kraft und gilt dann für sämtliche ab dem 01.01.2018 geschlossenen Bauverträge. Bauunternehmer müssen neue Vorschriften zum Verbraucherschutz beachten und private Bauherren, die die Errichtung oder den Umbau eines Gebäudes planen, sollten über ihre neuen Rechte Bescheid wissen.