In nicht mehr ganz vier Monaten tritt zum Jahreswechsel das neue Bauvertragsrecht in Kraft und gilt dann für sämtliche ab dem 01.01.2018 geschlossenen Bauverträge. Bauunternehmer müssen neue Vorschriften zum Verbraucherschutz beachten und private Bauherren, die die Errichtung oder den Umbau eines Gebäudes planen, sollten über ihre neuen Rechte Bescheid wissen.

Die EU-Kommission hat im Sommer 2016 ein Bußgeld gegen fünf große LKW-Hersteller wegen Kartellbildung verhängt. Käufer von LKWs dieser Firmen sollten prüfen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend machen können. Betroffen sind LKWs der Firmen MAN, VOLVO/RENAULT, DAIMLER, IVECO und DAF. Wegen der langen Kartelldauer (1997 – 2011) ist auch die Verzinsung dieser Schadensersatzansprüche sehr lukrativ.